Abfallarten
Der Inhalt unserer Container sollte immer nach den spezifizierten Abfallschlüssen der Abfallverzeichnis-Verordnung getrennt werden. Wir haben Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht der verschiedenen Klassifizierungen erstellt und die jeweils erlaubten und nicht erlaubten Abfälle aufgeführt.
Fehlbefüllungen der Container verursachen später zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten oder führen sogar zur Abweisung des Containers. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie also Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb zusätzlich zu dem Container für Baustellenabfall weitere Container für andere Abfallarten.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei der Ausgestaltung der Container- und Entsorgungsanforderungen für Ihre Projekte.

Bauschutt
(AVV 170107)
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 (Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten) fallen.
Bauschutt ist der typische Abfall, der auf Baustellen entsteht, wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Schuppen oder Stockwerke) zurückgebaut, saniert oder umgebaut werden.
Hierbei ist besonders auf getrennte Erfassung bzw. Trennung von anderen Abfällen zu achten.
Erlaubte Abfälle
Backsteine
Beton
Betonziegel
Blockstein
Dachziegel
Estrich
Feinsteinzeug
Fliesen
Kacheln
Kalkstein
Keramik
Klinkersteine
Marmor
Mauern
Mauerwerk
Mörtel
Mörtelreste
Naturschiefer
Natursteine
Pflastersteine
Pissoirs
Putz
Sandstein
Toilettenschüssel
Tonziegel
Waschbecken
Zementreste
Ziegel
Nicht erlaubte Abfälle
Altholz
Altreifen
Asbest
Batterien
Bimsstein
Boden
Brandabfälle
Chemikalien
Dachpappe
Dämmstoffe
Elektroschrott
Erde
Flüssigkeiten
Gips
Grünschnitt
Holz
Kabel
Kunststoffe
Metall
Müll
Restabfall
Sand
Schilf
Schlacke
Schornsteinschutt
Tapeten
Ytong
Öl

Baumischabfall
(AVV 170904)
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen.
Prinzipiell sind alle Bauabfälle, die NICHT WIEDERVERWERTET werden können und NICHT GEFÄHRLICH sind, als Baumischabfall zu bezeichnen.
Wie es der Name schon sagt, sind Baumischabfälle als gemischte Bauabfälle zu bezeichnen. Da diese immer nachträglich sortiert werden, was nicht selten per Hand geschieht und auch der Hauptgrund für die im Vergleich höheren Entsorgungskosten ist, empfiehlt sich eine genaue Prüfung des von Ihnen entsorgten Baumischabfalls. Weil sich in der Praxis eine Trennung einzelner Stoffe oft sehr schwierig darstellt, dürfen in diesen „Mischcontainer“ allerdings auch bis zu maximal 15 Prozent mineralische Stoffe (Bauschutt, Steine oder Boden und Steine) enthalten sein. Diese Toleranz macht es für Kunden und Entsorger um ein Vielfaches leichter, richtig Bauabfälle zu entsorgen.
Achten Sie auf unnötige Beigabe von vergleichbaren „schweren“ Materialien. Der Baumischabfall wird in der Regel nach Gewicht abgerechnet und kann schnell zu hohen Kosten führen. Umso wichtiger ist es, bereits auf Ihrem Vorhaben eine getrennte Erfassung der Abfälle vorzunehmen. Bei Fragen sprechen Sie gerne unsere Kundenberater an.
Erlaubte Abfälle
Altkleider
Altmöbel
gemischte Bauabfälle
Eimer
Folien
Gummi
Holz
Kabel
Kabelreste
Kunststoffe
Paletten
Papier
Pappe
Putz
Strohmatten
Sägespäne
Tapetenreste
Teppichreste
Textilien
Verpackungen
Verpackungsstyropor
Nicht erlaubte Abfälle
alle gefährlichen Abfälle
Asbest
Carbon
CFK, GFK, CF, PA-CF
Dachpappe
Dämmmaterial
Styropor
Dämmplatten aus EPS/XPS
Glaswolle
Elektroschrott
Farben und Lacke
Gips
glasfaserverstärkte Kunststoffe
Karosserieteile
KMF
mehr als 15% mineralische Abfälle
Rigips
Windkraftanlagen

Gips und gipshaltige Baustoffe
(AVV 170802)
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 170801 (Baustoffe, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind) fallen.
Erlaubte Abfälle
Baugips
Baukalk
Gips
Gipsformteile
Gipskartonplatten
Gipsputz
Gipswände
Rigibs (Gipskarton)
Trockenbauelemente
Nicht erlaubte Abfälle
Backsteine
Beton
Betonziegel
Bodenmaterial
Dachziegel
Elektroschrott
Erde
Estrich
Fliesen
Kacheln
Kalkstein
Keramik
Marmor
Mauern
Mauerwerk
Mörtel
Mörtelreste
Natursteine
Pflastersteine
Pissoirs
Putz
Sand
Sandstein
Schutt
Straßenbruch
Toilettenschüsseln
Tonziegel
Zementreste
Ziegel

Ytong, Gasbeton und Steine
(AVV 170802)
Baustoffe auf Gipsbasis (Ytong, Gasbeton und Steine) mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 (Baustoffe, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind) fallen.
Gasbeton wird umgangssprachlich auch als „Yton“ bezeichnet. Dieses Material ist nicht für die Gewinnung von Sekundärbaustoffen geeignet und ist somit kein Bauschutt.
Dieses Material sollte getrennt erfasst werden. Um hohe Sortierkosten zu vermeiden, sollte Gasbeton nicht mit Bauschutt vermischt werden. Fragen Sie unsere Kundenberater, diese geben Ihnen die notwendigen Informationen zum Umgang mit Gasbeton.
Erlaubte Abfälle
Ytong
Gasbeton-Steine
Mauersteine aus Porenbeton wie z.B. Block-, Plansteine, Planblockelemente oder Fertigbauteile
Nicht erlaubte Abfälle
Backsteine
Bimsteine
Bodenmaterial
Dachziegel
Elektroschrott
Kalkstein
Klinkersteine
Marmor
Mörtelreste
Natursteine
Pflastersteine
Straßenbruch
Ziegelsteine

KMF-Dämmung und Mineralwolle
(AVV 170603)
Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält.
Dieser Abfall gehört zu den „gefährlichen Abfällen“ und ist mittels Überwachungsdokumentation zu befördern. Eventuell gibt es bestimmte Verpackungsvorschriften. Die Verpackungseinheiten können bei uns zusätzlich bestellt werden.
Fragen Sie zur Abwicklung und Preisgestaltung unsere Kundenberater.
Erlaubte Abfälle
Dämmwolle
KMF - Dämmung
Künstliche Mineralfasern
Mineralwolle
Steinwolle
Nicht erlaubte Abfälle
Alle anderen Abfallarten

Bei der Gartengestaltung und Gartenpflege fallen klassische Gartenabfälle wie Grünschnitt, Äste, Zweige, kleines Wurzelwerk sowie Rasen und Laub an. Diese können unproblematisch in einem Container für Gartenabfall entsorgt werden. Unser Containerdienst vermittelt schnell und einfach den passenden Container für Ihren Abfall aus der Gartenarbeit. Dabei übernehmen wir für Sie die Bereitstellung des Containers, den Transport sowie die fach- und umweltgerechte Entsorgung Ihres Gartenabfalls.
Erlaubte Abfälle
Blumen
Blätter
Gräser
Grünschnitt
Heckenschnitt
Laub
Mulch
Rasenschnitt
Stauden
Strauchwerk
Unkraut
Astwerk und Zweige mit max. 15 Zentimeter Durchmesser oder 30 Zentimeter Umfang
Nicht erlaubte Abfälle
Boden und Erde
Kunststoff wie Plastik
Metalle
Schutt
Steine
Wurzeln oder Äste größer als 15 Zentimeter Durchmesser oder 30 Zentimeter Umfang

Wurzelwerk und Stubben
(AVV 200201)
Biologisch abbaubare, kompostierbare Abfälle. Hier Wurzel und Baumstumpf (Stubben, forstlich Stockholz oder Erdstammblock).
Erlaubte Abfälle
Baumstümpfe
Baumwurzeln
Blumen
Blätter
Grasnarbe
Große Wurzeln
Gräser
Grünschnitt
Heckenschnitt
Kompost
Laub
Mulch
Rasenschnitt
Stauden
Strauchwerk
Stubben
Stämme
Unkraut
Wurzelstock
Zweige oder Astwerk mit mehr oder weniger als 15 Zentimeter Durchmesser oder 30 Zentimeter Umfang
Nicht erlaubte Abfälle
Bauabfälle
Boden und Erde
Chemikalien
Flüssigkeiten
Metalle
Müll
Restabfall
Schilf
Schutt
Steine
Kunststoffe wie Plastik
behandeltes oder unbehandeltes Holz

Boden und Steine
(AVV 170504)
Mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten) fallen.
Einige Bauvorhaben gehen in die Tiefe. Dabei entstehen zum größten Teil Abfälle, die aus Erdaushub bestehen. Bei der Aushebung eines Kellers, einer Grube für den Swimmingpool oder auch einer Ebenenbegradigung fallen so große Mengen an Boden, Erde, Sand und zum Teil auch kleine Kieselsteine an, die allesamt zur Abfallart Erdaushub zählen.
Auch dieser muss fachgerecht entsorgt werden und wird von uns durch einen Container für Erdaushub übernommen. Nach der Bestellung übernimmt unser Service für Sie die Containerstellung, den Transport und die umweltgerechte Entsorgung des Erdaushubs, was alles im Preis eingeschlossen ist.
Auf unserer Betriebstätte an der Hülserstraße 706b in Krefeld können Sie auch Bodenaushub selber anliefern.
Ebenso halten wir hier ein Abhollager für diverse Baustoffe vor.
Erlaubte Abfälle
Baggergut
Boden
Bodenaushub
Erdaushub
Erdreich
Kieselsteine
Sand
<10 Vol% Mineralische Beimengungen
Nicht erlaubte Abfälle
Äste
Altholz
Altreifen
Bauschutt
Dachpappe
Dämmstoffe
Flüssigkeiten
Gips
Grasnarbe
Holz
Kunststoffe
Laub
Lehm
Lehm-Stroh-Gemisch
Metalle
Müll
Restabfall
Schilf
Wurzeln
verunreinigte oder kontaminierte Erde

Altholz AI-AIII
(AVV 170201)
Innerhalb dieser Abfallart kann Altholz der Klassen AI bis AIII entsorgt werden. Hierzu zählen gebrauchte Erzeugnisse aus Holz, naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Holz, sowie verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen.
Erlaubte Abfälle
Auspanplatten
behandeltes Holz
Deckenpaneele
Dielen
Furnierholz
Fußböden
Innentüren
Kisten
Parkett
Profilbretter
unbehandeltes Holz
Verleimtes
Zierbalken
beschichtetes, lackiertes Holz wie Leimholzplatten
Altholz oder Bauholz mit einer maximalen Kantenlänge von 250cm wie z.B. lackierte Hölzer
Nicht erlaubte Abfälle
Außentüren
Bahnschwellen
Balkongeländer
Baumstubben und Wurzeln
Baumstämme
Fensterholz
Fensterrahmen
Gartenmöbel aus Holz
Gartenzäune
Glas
Holzterrassen
Holzzäune
Jägerzäune
Pflanzpfähle
stark lackiertes Holz
Türen
Türrahmen
druckimprägniertes Holz
mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm

Altholz AIV, schadstoffbelastet
(AVV 170204)
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Dieser Abfall gehört zu den „gefährlichen Abfällen“ und ist mittels Überwachungsdokumentation zu befördern. Eventuell gibt es bestimmte Verpackungsvorschriften.
Fragen Sie zur Abwicklung und Preisgestaltung unsere Kundenberater.
Erlaubte Abfälle
Außentüren
Balkongeländer
behandeltes Holz
Fensterholz (ohne Glas)
Fensterholz
Fensterrahmen
Gartenmöbel aus Holz
Gartenzäune
Holzterrassen
Holzzäune
Jägerzäune
mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Pflanzpfähle
stark lackiertes Holz
Türen
Türrahmen
unbehandeltes Holz
druckimprägniertes Holz
Nicht erlaubte Abfälle
Backsteine
Bahnschwellen
Beton
Bodenmaterial
Dachziegel
Elektroschrott
Erde
Estrich
Fliesen
Glas
Kacheln
Keramik
Marmor
Mauern
Metalle
Mörtel
Mörtelreste
Pflastersteine
Putz
Sand
Sandstein
Schutt
Straßenbruch
Tonziegel
Zementreste
Ziegel
Bauschuttabfälle wie Mauerwerk
Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm

Dachpappe
(AVV 170301 oder AVV 170302)
Kohlenteerhaltige Bitumengemische oder Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen.
Dieser Abfall kann zu den „gefährlichen Abfällen“ gehören und ist mittels Überwachungsdokumentation zu befördern.
Fragen Sie zur Abwicklung und Preisgestaltung unsere Kundenberater.
Erlaubte Abfälle
Bitumen-Dachbahnen
Bitumen-Schweißbahn
Bitumenbahnen
Bitumenhaltige Dachpappe
Bitumenhaltige Dachschindeln
teerhaltige Dachbahnen
teerhaltige Dachpappenrollen
teerhaltige Dachschindeln
Teerpappe
Nicht erlaubte Abfälle
Alle anderen Abfallarten mit Ausnahme von teerhaltiger und teerfreier Dachpappe

Dieser Abfall gehört zu den „gefährlichen Abfällen“ und ist mittels Überwachungsdokumentation zu befördern. Dieser Abfall MUSS zwingend in BigBags verpackt werden! Verpackungseinheiten können bei uns zusätzlich bestellt werden.
Fragen Sie zur Abwicklung und Preisgestaltung unsere Kundenberater.
Erlaubte Abfälle
Asbestblumenkästen
Asbestzementrohre
Baufanit
Eternit - Blumenkästen
Ethernit
Ethernitplatten
Fassadenverkleidungen
Wellasbest
Welleternitplatten
Sokalit
Nicht erlaubte Abfälle
Alle anderen Abfallarten mit Ausnahme von Asbest und Ethernit

Bims / Bimsbeton
(AVV 170107)
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 (Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten) fallen.
BIMSBETON gehört zu den Leichtbaustoffen. Dieses Material ist nicht für die Gewinnung von Sekundärbaustoffen geeignet und ist somit kein Bauschutt. Dieses Material sollte getrennt erfasst werden.
Um hohe Sortierkosten zu vermeiden, sollte Bimsbeton nicht mit Bauschutt vermischt werden.
Fragen Sie unsere Kundenberater, diese beraten Sie mit dem Umgang von Bimsbeton.
Erlaubte Abfälle
BIMSBETON
Nicht erlaubte Abfälle
Alle anderen Abfallarten