Abfallarten
Der Inhalt unserer Container sollte immer nach den spezifizierten Abfallschlüssen der Abfallverzeichnis-Verordnung getrennt werden. Wir haben Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht der verschiedenen Klassifizierungen erstellt und die jeweils erlaubten und nicht erlaubten Abfälle aufgeführt.
Fehlbefüllungen der Container verursachen später zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten oder führen sogar zur Abweisung des Containers. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie also Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb zusätzlich zu dem Container für Baustellenabfall weitere Container für andere Abfallarten.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei der Ausgestaltung der Container- und Entsorgungsanforderungen für Ihre Projekte.
Bauschutt
(AVV 170107)
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 (Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten) fallen.
Bauschutt ist der typische Abfall, der auf Baustellen entsteht, wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Schuppen oder Stockwerke) zurückgebaut, saniert oder umgebaut werden.
Hierbei ist besonders auf getrennte Erfassung bzw. Trennung von anderen Abfällen zu achten.
Erlaubte Abfälle
- Backsteine
- Beton
- Betonziegel
- Blockstein
- Dachziegel
- Estrich
- Feinsteinzeug
- Fliesen
- Kacheln
- Kalkstein
- Keramik
- Klinkersteine
- Marmor
- Mauern
- Mauerwerk
- Mörtel
- Mörtelreste
- Naturschiefer
- Natursteine
- Pflastersteine
- Pissoirs
- Putz
- Sandstein
- Toilettenschüssel
- Tonziegel
- Waschbecken
- Zementreste
- Ziegel
Nicht erlaubte Abfälle
- Altholz
- Altreifen
- Asbest
- Batterien
- Bimsstein
- Boden
- Brandabfälle
- Chemikalien
- Dachpappe
- Dämmstoffe
- Elektroschrott
- Erde
- Flüssigkeiten
- Gips
- Grünschnitt
- Holz
- Kabel
- Kunststoffe
- Metall
- Müll
- Restabfall
- Sand
- Schilf
- Schlacke
- Schornsteinschutt
- Tapeten
- Ytong
- Öl
Baumischabfall
(AVV 170904)
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen.
Prinzipiell sind alle Bauabfälle, die NICHT WIEDERVERWERTET werden können und NICHT GEFÄHRLICH sind, als Baumischabfall zu bezeichnen.
Wie es der Name schon sagt, sind Baumischabfälle als gemischte Bauabfälle zu bezeichnen. Da diese immer nachträglich sortiert werden, was nicht selten per Hand geschieht und auch der Hauptgrund für die im Vergleich höheren Entsorgungskosten ist, empfiehlt sich eine genaue Prüfung des von Ihnen entsorgten Baumischabfalls. Weil sich in der Praxis eine Trennung einzelner Stoffe oft sehr schwierig darstellt, dürfen in diesen „Mischcontainer“ allerdings auch bis zu maximal 15 Prozent mineralische Stoffe (Bauschutt, Steine oder Boden und Steine) enthalten sein. Diese Toleranz macht es für Kunden und Entsorger um ein Vielfaches leichter, richtig Bauabfälle zu entsorgen.
Achten Sie auf unnötige Beigabe von vergleichbaren „schweren“ Materialien. Der Baumischabfall wird in der Regel nach Gewicht abgerechnet und kann schnell zu hohen Kosten führen. Umso wichtiger ist es, bereits auf Ihrem Vorhaben eine getrennte Erfassung der Abfälle vorzunehmen. Bei Fragen sprechen Sie gerne unsere Kundenberater an.
Erlaubte Abfälle
- Altkleider
- Altmöbel
- gemischte Bauabfälle
- Eimer
- Folien
- Gummi
- Holz
- Kabel
- Kabelreste
- Kunststoffe
- Paletten
- Papier
- Pappe
- Putz
- Strohmatten
- Sägespäne
- Tapetenreste
- Teppichreste
- Textilien
- Verpackungen
- Verpackungsstyropor
Nicht erlaubte Abfälle
- alle gefährlichen Abfälle
- Asbest
- Carbon
- CFK, GFK, CF, PA-CF
- Dachpappe
- Dämmmaterial
- Styropor
- Dämmplatten aus EPS/XPS
- Glaswolle
- Elektroschrott
- Farben und Lacke
- Gips
- glasfaserverstärkte Kunststoffe
- Karosserieteile
- KMF
- mehr als 15% mineralische Abfälle
- Rigips
- Windkraftanlagen
Gips und gipshaltige Baustoffe
(AVV 170802)
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 170801 (Baustoffe, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind) fallen.
Erlaubte Abfälle
- Baugips
- Baukalk
- Gips
- Gipsformteile
- Gipskartonplatten
- Gipsputz
- Gipswände
- Rigibs (Gipskarton)
- Trockenbauelemente
Nicht erlaubte Abfälle
- Backsteine
- Beton
- Betonziegel
- Bodenmaterial
- Dachziegel
- Elektroschrott
- Erde
- Estrich
- Fliesen
- Kacheln
- Kalkstein
- Keramik
- Marmor
- Mauern
- Mauerwerk
- Mörtel
- Mörtelreste
- Natursteine
- Pflastersteine
- Pissoirs
- Putz
- Sand
- Sandstein
- Schutt
- Straßenbruch
- Toilettenschüsseln
- Tonziegel
- Zementreste
- Ziegel
Ytong, Gasbeton und Steine
(AVV 170802)
Baustoffe auf Gipsbasis (Ytong, Gasbeton und Steine) mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 (Baustoffe, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind) fallen.
Gasbeton wird umgangssprachlich auch als „Yton“ bezeichnet. Dieses Material ist nicht für die Gewinnung von Sekundärbaustoffen geeignet und ist somit kein Bauschutt.
Dieses Material sollte getrennt erfasst werden. Um hohe Sortierkosten zu vermeiden, sollte Gasbeton nicht mit Bauschutt vermischt werden. Fragen Sie unsere Kundenberater, diese geben Ihnen die notwendigen Informationen zum Umgang mit Gasbeton.
Erlaubte Abfälle
- Ytong
- Gasbeton-Steine
- Mauersteine aus Porenbeton wie z.B. Block-, Plansteine, Planblockelemente oder Fertigbauteile
Nicht erlaubte Abfälle
- Backsteine
- Bimsteine
- Bodenmaterial
- Dachziegel
- Elektroschrott
- Kalkstein
- Klinkersteine
- Marmor
- Mörtelreste
- Natursteine
- Pflastersteine
- Straßenbruch
- Ziegelsteine
KMF-Dämmung und Mineralwolle
(AVV 170603)
Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält.
Dieser Abfall gehört zu den „gefährlichen Abfällen“ und ist mittels Überwachungsdokumentation zu befördern. Eventuell gibt es bestimmte Verpackungsvorschriften. Die Verpackungseinheiten können bei uns zusätzlich bestellt werden.
Fragen Sie zur Abwicklung und Preisgestaltung unsere Kundenberater.
Erlaubte Abfälle
- Dämmwolle
- KMF - Dämmung
- Künstliche Mineralfasern
- Mineralwolle
- Steinwolle
Nicht erlaubte Abfälle
- Alle anderen Abfallarten
Bei der Gartengestaltung und Gartenpflege fallen klassische Gartenabfälle wie Grünschnitt, Äste, Zweige, kleines Wurzelwerk sowie Rasen und Laub an. Diese können unproblematisch in einem Container für Gartenabfall entsorgt werden. Unser Containerdienst vermittelt schnell und einfach den passenden Container für Ihren Abfall aus der Gartenarbeit. Dabei übernehmen wir für Sie die Bereitstellung des Containers, den Transport sowie die fach- und umweltgerechte Entsorgung Ihres Gartenabfalls.
Erlaubte Abfälle
- Blumen
- Blätter
- Gräser
- Grünschnitt
- Heckenschnitt
- Laub
- Mulch
- Rasenschnitt
- Stauden
- Strauchwerk
- Unkraut
- Astwerk und Zweige mit max. 15 Zentimeter Durchmesser oder 30 Zentimeter Umfang
Nicht erlaubte Abfälle
- Boden und Erde
- Kunststoff wie Plastik
- Metalle
- Schutt
- Steine
- Wurzeln oder Äste größer als 15 Zentimeter Durchmesser oder 30 Zentimeter Umfang
Wurzelwerk und Stubben
(AVV 200201)
Biologisch abbaubare, kompostierbare Abfälle. Hier Wurzel und Baumstumpf (Stubben, forstlich Stockholz oder Erdstammblock).
Erlaubte Abfälle
- Baumstümpfe
- Baumwurzeln
- Blumen
- Blätter
- Grasnarbe
- Große Wurzeln
- Gräser
- Grünschnitt
- Heckenschnitt
- Kompost
- Laub
- Mulch
- Rasenschnitt
- Stauden
- Strauchwerk
- Stubben
- Stämme
- Unkraut
- Wurzelstock
- Zweige oder Astwerk mit mehr oder weniger als 15 Zentimeter Durchmesser oder 30 Zentimeter Umfang
Nicht erlaubte Abfälle
- Bauabfälle
- Boden und Erde
- Chemikalien
- Flüssigkeiten
- Metalle
- Müll
- Restabfall
- Schilf
- Schutt
- Steine
- Kunststoffe wie Plastik
- behandeltes oder unbehandeltes Holz
Boden und Steine
(AVV 170504)
Mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten) fallen.
Einige Bauvorhaben gehen in die Tiefe. Dabei entstehen zum größten Teil Abfälle, die aus Erdaushub bestehen. Bei der Aushebung eines Kellers, einer Grube für den Swimmingpool oder auch einer Ebenenbegradigung fallen so große Mengen an Boden, Erde, Sand und zum Teil auch kleine Kieselsteine an, die allesamt zur Abfallart Erdaushub zählen.
Auch dieser muss fachgerecht entsorgt werden und wird von uns durch einen Container für Erdaushub übernommen. Nach der Bestellung übernimmt unser Service für Sie die Containerstellung, den Transport und die umweltgerechte Entsorgung des Erdaushubs, was alles im Preis eingeschlossen ist.
Auf unserer Betriebstätte an der Hülserstraße 706b in Krefeld können Sie auch Bodenaushub selber anliefern.
Ebenso halten wir hier ein Abhollager für diverse Baustoffe vor.
Erlaubte Abfälle
- Baggergut
- Boden
- Bodenaushub
- Erdaushub
- Erdreich
- Kieselsteine
- Sand
- <10 Vol% Mineralische Beimengungen
Nicht erlaubte Abfälle
- Äste
- Altholz
- Altreifen
- Bauschutt
- Dachpappe
- Dämmstoffe
- Flüssigkeiten
- Gips
- Grasnarbe
- Holz
- Kunststoffe
- Laub
- Lehm
- Lehm-Stroh-Gemisch
- Metalle
- Müll
- Restabfall
- Schilf
- Wurzeln
- verunreinigte oder kontaminierte Erde
Altholz AI-AIII
(AVV 170201)
Innerhalb dieser Abfallart kann Altholz der Klassen AI bis AIII entsorgt werden. Hierzu zählen gebrauchte Erzeugnisse aus Holz, naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Holz, sowie verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen.
Erlaubte Abfälle
- Auspanplatten
- behandeltes Holz
- Deckenpaneele
- Dielen
- Furnierholz
- Fußböden
- Innentüren
- Kisten
- Parkett
- Profilbretter
- unbehandeltes Holz
- Verleimtes
- Zierbalken
- beschichtetes, lackiertes Holz wie Leimholzplatten
- Altholz oder Bauholz mit einer maximalen Kantenlänge von 250cm wie z.B. lackierte Hölzer
Nicht erlaubte Abfälle
- Außentüren
- Bahnschwellen
- Balkongeländer
- Baumstubben und Wurzeln
- Baumstämme
- Fensterholz
- Fensterrahmen
- Gartenmöbel aus Holz
- Gartenzäune
- Glas
- Holzterrassen
- Holzzäune
- Jägerzäune
- Pflanzpfähle
- stark lackiertes Holz
- Türen
- Türrahmen
- druckimprägniertes Holz
- mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm
Altholz AIV, schadstoffbelastet
(AVV 170204)
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Dieser Abfall gehört zu den „gefährlichen Abfällen“ und ist mittels Überwachungsdokumentation zu befördern. Eventuell gibt es bestimmte Verpackungsvorschriften.
Fragen Sie zur Abwicklung und Preisgestaltung unsere Kundenberater.
Erlaubte Abfälle
- Außentüren
- Balkongeländer
- behandeltes Holz
- Fensterholz (ohne Glas)
- Fensterholz
- Fensterrahmen
- Gartenmöbel aus Holz
- Gartenzäune
- Holzterrassen
- Holzzäune
- Jägerzäune
- mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Pflanzpfähle
- stark lackiertes Holz
- Türen
- Türrahmen
- unbehandeltes Holz
- druckimprägniertes Holz
Nicht erlaubte Abfälle
- Backsteine
- Bahnschwellen
- Beton
- Bodenmaterial
- Dachziegel
- Elektroschrott
- Erde
- Estrich
- Fliesen
- Glas
- Kacheln
- Keramik
- Marmor
- Mauern
- Metalle
- Mörtel
- Mörtelreste
- Pflastersteine
- Putz
- Sand
- Sandstein
- Schutt
- Straßenbruch
- Tonziegel
- Zementreste
- Ziegel
- Bauschuttabfälle wie Mauerwerk
- Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm
Dachpappe
(AVV 170301 oder AVV 170302)
Kohlenteerhaltige Bitumengemische oder Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen.
Dieser Abfall kann zu den „gefährlichen Abfällen“ gehören und ist mittels Überwachungsdokumentation zu befördern.
Fragen Sie zur Abwicklung und Preisgestaltung unsere Kundenberater.
Erlaubte Abfälle
- Bitumen-Dachbahnen
- Bitumen-Schweißbahn
- Bitumenbahnen
- Bitumenhaltige Dachpappe
- Bitumenhaltige Dachschindeln
- teerhaltige Dachbahnen
- teerhaltige Dachpappenrollen
- teerhaltige Dachschindeln
- Teerpappe
Nicht erlaubte Abfälle
- Alle anderen Abfallarten mit Ausnahme von teerhaltiger und teerfreier Dachpappe
Dieser Abfall gehört zu den „gefährlichen Abfällen“ und ist mittels Überwachungsdokumentation zu befördern. Dieser Abfall MUSS zwingend in BigBags verpackt werden! Verpackungseinheiten können bei uns zusätzlich bestellt werden.
Fragen Sie zur Abwicklung und Preisgestaltung unsere Kundenberater.
Erlaubte Abfälle
- Asbestblumenkästen
- Asbestzementrohre
- Baufanit
- Eternit - Blumenkästen
- Ethernit
- Ethernitplatten
- Fassadenverkleidungen
- Wellasbest
- Welleternitplatten
- Sokalit
Nicht erlaubte Abfälle
- Alle anderen Abfallarten mit Ausnahme von Asbest und Ethernit
Bims / Bimsbeton
(AVV 170107)
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 (Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten) fallen.
BIMSBETON gehört zu den Leichtbaustoffen. Dieses Material ist nicht für die Gewinnung von Sekundärbaustoffen geeignet und ist somit kein Bauschutt. Dieses Material sollte getrennt erfasst werden.
Um hohe Sortierkosten zu vermeiden, sollte Bimsbeton nicht mit Bauschutt vermischt werden.
Fragen Sie unsere Kundenberater, diese beraten Sie mit dem Umgang von Bimsbeton.
Erlaubte Abfälle
- BIMSBETON
Nicht erlaubte Abfälle
- Alle anderen Abfallarten