Neue Vorgaben: Die Ersatz­baustoff­verordnung
17.01.23 | Allgemein

Neue Vorgaben: Die Ersatz­baustoff­verordnung

Wussten Sie das…? Die Bauwirtschaft ist eine sehr ressourcenintensive Branche. Pro Jahr verbauen Unternehmen in Deutschland über 500 Millionen Tonnen mineralische Baurohstoffe. Den Bestand an Gebäuden und Infrastrukturen schätzt das Umweltbundesamt auf rund 28 Milliarden Tonnen.

Dieses gewaltige Rohstofflager auf Deponien zu entsorgen, ist gar nicht möglich - und auch nicht sinnvoll. Kreislaufwirtschaft am Bau ist daher kein Greenwashing, sondern für eine moderne Bauwirtschaft eine ökologische und wirtschaftliche Notwendigkeit.

Das hat auch die Politik erkannt und - nachdem Bund, Länder und Verbände 16 Jahre miteinander gerungen haben - mit der so genannten Mantelverordnung auch die Ersatzbaustoffverordnung verabschiedet. Mit ihr gibt es erstmals in Deutschland bundeseinheitliche Regelungen, unter welchen Bedingungen zu Ersatzbaustoffen aufbereitete mineralische Abfälle eingebaut werden dürfen. Insbesondere im Straßenbau sehen wir noch ein erhebliches Potenzial für den Einsatz von Ersatzbaustoffen.

Am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Doch mit IK Umwelt als ihren kompetenten Logistik- und Entsorgungspartner können Sie schon heute das Potenzial von Ersatzbaustoffen voll ausschöpfen. Sie schonen damit nicht nur die natürlichen Ressourcen und senken Ihren ökologischen Fußabdruck, sondern sparen auch noch bares Geld. In Zeiten stark gestiegener Rohstoffpreise bieten Ersatzbaustoffe Ihnen eine sinnvolle und risikoarme Möglichkeit, Kosten zu sparen, ohne Einbußen bei der Qualität ihres Bauwerks hinnehmen zu müssen.

Wir von IK Umwelt klären Sie seriös über Möglichkeiten und Grenzen von Ersatzbaustoffen auf. Denn wir recyceln an unseren Standorten in Duisburg, Düsseldorf und Krefeld selbst jährlich bis zu 400.000 Tonnen Bauschutt und andere mineralische Abfälle zu gütegesicherten Sekundärbaustoffen und Sekundärrohstoffen für die Baustoffindustrie.