Was ist die Mantel­verordnung?
18.01.23 | Allgemein

Was ist die Mantel­verordnung?

Juristen verstehen darunter eine Verordnung, die mehrere Verordnungen ändert oder neu einführt und quasi den „Mantel“ um diese Verordnungen bildet. Das ist immer dann sinnvoll, wenn ein Vorhaben nicht nur ein Rechtsgebiet betrifft, sondern mehrere.

Auch der Einbau von Ersatzbaustoffen betrifft unterschiedliche Rechtsgebiete. Werden Ersatzbaustoffe im Boden oder bodennah verwertet, beeinflusst das unter Umständen die Qualität des Grundwassers und des Bodens, weil Schwermetalle und Salze aus den Ersatzbaustoffen ausgewaschen werden könnten. Die so genannte Mantelverordnung sollte den Einbau in einer einzigen Verordnung regeln und dabei den Anforderungen des Abfall-, Wasser- und Bodenschutzrechts gleichermaßen entsprechen.

Die Mantelverordnung hat daher eine Ersatzbaustoffverordnung eingeführt, gleichzeitig die Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung neugefasst sowie die Deponie- und Gewerbeabfallverordnung geändert. Ursprünglich wollte das federführende Bundesumweltministerium noch das Konzept der Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) in die Grundwasserverordnung einführen. Das GFS-Konzept basiert auf dem Grundgedanken, dass bestimmte Stoffeinträge in das Grundwasser unvermeidlich sind. Solange die Stoffkonzentration jedoch für Mensch und Natur nicht schädlich und damit eine bestimmte Geringfügigkeitsschwelle nicht überschritten wird, sollte der Stoffeintrag automatisch als hinnehmbar eingestuft werden. Das Bundesumweltministerium hat das Konzept in späteren Entwürfen aus der Mantelverordnung gestrichen.

Nach 16 Jahren Diskussion hat der Bundesrat die Mantelverordnung am 25. Juni 2021 verabschiedet. Der für die Entsorgungswirtschaft entscheidende Teil der Mantelverordnung ist die Ersatzbaustoffverordnung. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft und regelt die Rahmenbedingungen, die für die Verwertung von Ersatzbaustoffen gelten. Dazu zählen unter anderem Materialwerte sowie zugelassene und unzulässige Einbauweisen.

Zum Beispiel typologisiert die Verordnung verschiedene Ersatzbaustoffe und weist ihnen entsprechende Materialwerte zu. Und sie definiert, unter welchen Bedingungen diese Ersatzbaustoff-Typen verwendet werden dürfen: Welche Ersatzbaustoffe dürfen beispielsweise in Wasserschutzgebieten eingebaut werden, welche nicht?